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Kuh

KENNZAHLEN
06.05.2015

Unterschriften
9'536

Crowdfunding
Fr. 10'302.-

Ende

ohne sans senza Billag
heute mit Billag, morgen ohne Billag

Initiative

Wir verlangen, dass die Billag aufhört, Haushalten und Firmen Rechnungen zuzustellen.

Wir sind gegen pauschale Gebührenerhebung. Jeder Bürger sollte selber entscheiden, was er konsumieren und bezahlen will oder nicht will.

Wir wollen, dass alle Medienunternehmen die gleichen Voraussetzungen haben und nicht von einem staatlich begünstigten Medienkonzern (SRG SSR), der mit fast unbeschränktem Budget arbeiten kann, unterdrückt werden.

Eine rundum schöne Initiative

Wir schaffen die Billag ersatzlos ab, das heisst es gibt keine Empfangsgebühren mehr, die zum grössten Teil zur SRG SSR fliessen. Also kann auch die SRG SSR nicht mehr so arbeiten, wie sie heute arbeitet. SRG SSR wird in unabhängige Sender aufgeteilt und verkauft. Der Verkaufserlös geht zweckgebunden an den Bund und wird für die Filmförderung verwendet. Von den geförderten Filmprojekten können wiederum Kino- und Fernsehveranstalter profitieren. Es ist also eine rundum schöne Geschichte.

 
Text der Initiative

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 93 Abs. 4
Radio und Fernsehen finanzieren sich selbst. Der Bund erhebt keine Empfangsgebühren. Das Empfangen von Programmen begründet keine Beitragspflicht.

Art. 93 Abs. 4bis (neu)
Radio- und Fernsehveranstalter sind konzessionspflichtig. Eine Konzession gilt für eine lokale, regionale oder sprachregionale Ebene, umfasst ein Radioprogramm oder ein Fernsehprogramm und ist höchstens 10 Jahre gültig; kein Veranstalter erhält mehrere Konzessionen. Der Bund achtet darauf, dass auf jeder Ebene mehrere Konzessionen erteilt werden können.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff. 11 (neu)

11. Übergangsbestimmung zu Art. 93 Abs. 4 und 4bis (Radio und Fernsehen)
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat auf den 1. Januar 2018 die erforderlichen Ausführungsbestimmungen; sollte die Annahme nach dem 1. Januar 2018 erfolgen, erlässt er die Ausführungsbestimmungen auf den nächstfolgenden 1. Januar. Auf diesen Zeitpunkt hin werden Radio- und Fernsehkonzessionen entschädigungslos aufgehoben und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft aufgelöst; das verbleibende Vermögen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft und der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren geht an den Bund und wird zweckgebunden für die Filmförderung verwendet.

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Einige Fragen und Antworten haben wir hier zusammengestellt und neue kannst du hier stellen.

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